Zuletzt haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklunge (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel Nr 1 „Keine Armut“ leisten kann:
- Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte & Verankerung im Code of Conduct und in allen einkaufsrechtlichen Dokumenten
- Analyse der Lieferkette zur Aufdeckung und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen (z.B. in Form von Zwangsarbeit)
- Proaktives Engagement in der Lieferkette inklusive Einbindung der Stakeholder vor Ort und offener Kommunikation zu Aktivitäten & Ergebnissen
- Diversität im Lieferantenportfolio (Berücksichtigung kleiner, wirtschaftlich benachteiligten und unterrepräsentierter Firmen)
- Sicherstellung einer auskömmlichen, existenzsichernden Beschäftigung innerhalb der gesamten Lieferkette (z.B. durch langfristige Lieferantenverträge und Code of Conduct)
- Entwicklungsmaßnahmen für (Vor-)Lieferanten, um Nachhaltigkeitsleistungen zu verbessern (z.B, durch Training zu den Menschenrechten)
- Incentivierung nachhaltiger Lieferanten anhand von Nachhaltigkeitskriterien und konsequente Sanktionierung bei Nichteinhaltung
- Faire und zeitnahe Bezahlung von Lieferanten
Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.
Bildquelle: Bundesregierung (2018)
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